Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes zum 1. Januar 2010:
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung informiert Schwangere über das Leben mit einem behinderten Kind
Am 1. Januar 2010 tritt eine neue Fassung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (SchKG) in Kraft. Demnach müssen Ärztinnen und Ärzte Schwangere mit auffälligem Befund nach Pränataldiagnostik über das Leben mit einem geistig oder körperlich behinderten Kind und das Leben von Menschen mit geistiger oder körperlicher Behinderung informieren. Hierzu hat die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) eine Handreichung für Schwangere erstellt, die sie bei ihrem behandelnden Arzt oder der behandelnden Ärztin erhalten.